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Elternrat

Die Eltern wählen zu Beginn des Kindergartenjahres in der Elternversammlung die Elternvertreter - den Elternrat.

Sie vertreten die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger, der Leitung und dem Team.

Ein Elternvertreter wird in den Stadtelternrat entsendet.

Aufgaben des Elternrats:

  • Er vertritt die Belange der Einrichtung vor den Eltern und wirbt für Verständnis.

 

  • Er vertritt die Belange der Kinder mit ihrem Anrecht auf Bildung, Erziehung und Betreuung im Namen der Eltern.

 

  • Er gibt Wünsche, Anregungen, Vorschläge und Kritik der Eltern an die Leitung und den Träger weiter.
     

  • Er hat ein Recht darauf, über neue Konzepte, Ferienzeiten, Öffnungszeiten und personelle Änderungen informiert zu werden.
    Er prägt das Bild der Kita in der Öffentlichkeit.

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